DGUV-V3 Überprüfungen
ETS- Arbeitssicherheit
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nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
und den DGUV Vorschriften.
Unsere FAQs zur DGUV-V 3+4
Möchten Sie genaueres zur DGUV-V 3+4 wissen?
Wir haben Ihnen hier einige Fragen inkl. Antworten zusammengestellt und Links zu weiterführenden Informationsquellen.
Und wenn doch noch Fragen auftauchen, die hier nicht beantwortet werden, wir sind für Sie da, kontaktieren Sie uns gerne.
DGUV Vorschrift 3+4 – Die Abkürzung „DGUV“ steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Der Zusatz „Vorschrift 3+4“ bezieht sich auf die Sicherheit und regelmäßige Überprüfung von elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen. Bereits 1885 entstanden in Deutschland die ersten Berufsgenossenschaften, die es sich zum Ziel gemacht hatten, Sicherheit in den einzelnen Berufssparten zu unterstützen.
Bei einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3+4 wird deshalb untersucht, ob Elektrogeräte einwandfrei funktionieren. Elektrische Anlagen werden auf die Elektroinstallation hin überprüft. Wenn nötig wird die Elektroinstallation in diesem Zuge auch auf den neuesten Stand gebracht.
Die Berufsgenossenschaften schreiben in der DGUV V 3+4 die Prüfung von elektrischen Anlagen vor, dies betrifft beispielsweise Hauptverteilungen, Maschinenschaltschränke, Sicherungen, Steckdosen und Leuchten. Zudem müssen ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wiederkehrend geprüft werden.
In erster Linie steht dahinter das Ziel, die Zahl der Unfälle infolge mangelhafter oder defekter elektrischer Geräte so gering wie möglich zu halten. Laut Gesetz ist der Arbeitgeber oder Dienstherr dazu verpflichtet, für Mitarbeiter, Besucher und die Öffentlichkeit eine sichere Umgebung zu bieten. Dazu gehören verschiedene Maßnahmen des Arbeitsschutzes, von denen die Prüfung der Elektrogeräte nur ein Bestandteil ist. Die gesetzliche Pflicht zur Prüfung von Arbeitsmitteln ergibt sich aus dem § 14 der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 3+4, § 5.
Der entscheidende Unterschied ist der Anwendungsbereich der beiden Vorschriften. Die DGUV Vorschrift 3 gilt für Unternehmen, die DGUV Vorschrift 4 für öffentliche und kommunale Einrichtungen. Hier gibt es zwischen der DGUV Vorschrift 3 und 4 keinen Unterschied: Inhaltlich unterscheiden sich die Prüfungen nicht.
Die Prüffristen legt der Unternehmer an Hand seiner Gefährdungsbeurteilung fest. „Das maximale Prüfintervall für ortsfeste Betriebsmittel legt die DGUV V 3+4 auf vier Jahre fest. Die Prüfungen aller Betriebsmittel müssen zwingend von einer geschulten Elektrofachkraft durchgeführt werden“
In Paragraf 5 der DGUV V 3+4 ist festgeschrieben, dass die Prüfungen ausschließlich unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft oder durch diese selbst durchzuführen sind
Ber der BG-Etem können Sie umfangreiche Informationsbroschüren erwerben.
Bei den "Deutschen gesetzlichen Unfallversicherungen" finden Sie Informationsmaterial im Download.
Ebenso finden Sie Infos in "Deutschland Portal für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz"
oder auch beim TÜV Süd